Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Im Sommer gehört das Grillen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Doch nicht jeder hat einen Garten und muss den Elektro-, Holzkohle- oder Gasgrill dann auf dem Balkon oder der Terrasse platzieren. In diesem Fall sollte man jedoch nicht einfach mit dem Grillvergnügen beginnen, sondern sich vorab über eventuell geltende Vorschriften Gedanken machen.
Die rechtliche Lage beim Grillen auf dem Balkon
Zunächst einmal stellt sich natürlich die Frage, ob es vom Gesetz her in Deutschland irgendwelche Regelungen gibt, ob man auf dem Balkon nach Lust und Laune grillen darf. Dem ist nicht so, das Gesetz schränkt das Grillen im Garten oder auf dem Balkon nicht ein. Der Deutsche Mieterbund kennt jedoch zwei Ausnahmen, die dem Grillspaß im Wege stehen könnten.
Ist es im Mietvertrag festgehalten, dass nicht gegrillt werden darf, muss man sich auch daran halten. Manchmal wird eine solche Klausel in eng bebauten Gebieten von Vermietern mit in den Vertrag aufgenommen. Sollte es eine Hausordnung geben, könnte es auch darin eine Regelung für das Grillen im Freien geben.
Das Grillen ist darüber hinaus nicht erlaubt, wenn Anwohner dadurch stark belästigt werden, weil zum Beispiel der Rauch in die Wohnung zieht. Im Garten kann man den Grill ja aufgrund der Platzverhältnisse bei Bedarf umstellen, auf dem Balkon ist dich kaum möglich.
Hier bietet sich dann natürlich ein Gasgrill an, um ohne viel Rauch zu grillen. Deutschlandweit gibt es also keine gesetzliche Regelung, was das Grillen auf dem Balkon angeht, allerdings gibt es je nach Bundesland bereits gesprochene Urteile, an denen man sich auch orientieren sollte.
Rücksicht nehmen und Absprachen treffen
Rechtssprüche hin oder her, viel nützlicher ist es, wenn man auf Nachbarn einfach Rücksicht nimmt, so kommt es gar nicht erst zu Streitigkeiten. Findet keine Belästigung der Nachbarschaft durch das Grillen statt, so wird es in der Regel auch keinerlei Beschwerden geben. Hat man einen kleinen Balkon und wohnt in einem dicht besiedelten Wohngebiet, sollte man eventuell über die Anschaffung eines Gasgrills nachdenken.
Möchte man auf den typischen Holzkohlegeschmack nicht verzichten, muss die Qualmentwicklung unter Kontrolle gehalten werden, zum Beispiel durch die Verwendung von Grillschalen oder Alufolie. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass Fett auf die Lavasteine tropft und sich Qualm entwickelt.
Feiert man ein größeres Grillfest, sollte man dies aus Höflichkeit immer bei den Nachbarn ankündigen. Nach 22 Uhr sollte man sich dann natürlich auch an die Regelungen bezüglich der Nachtruhe halten.
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